Speziell zu den wichtigen organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Fragen, um die sich der gesamte Alltag eines Unternehmens dreht, fördert die KfW Bankengruppe Coachingmaßnahmen für deutsche Unternehmen. Die finanziellen Zuschüsse sollen Existenzgründer sowohl am Anfang, als auch noch nach mehreren Jahren, entlasten. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen, um sich genau das Wissen anzueignen, dass Ihnen über auftauchende Hürden, innerhalb verschiedener Geschäftsprozesse, hinweg helfen kann. Als Wirtschaftsexperten beraten und fördern wir Ihr junges oder auch gestandenes Unternehmen, im Rahmen dieser staatlichen Förderung, bis zum fünften Jahr nach der Existenzgründung.
Wer wird gefördert?
• Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (das Coaching muss im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen. Hier beträgt die Förderung bis zu 90 % der Kosten)
• Freie Gründer, die maximal seit 5 Jahren am tätig sind. Hier beträgt die Förderung 50% der Beratungskosten.
• Nachfolgeunternehmer aus Familienbetrieben oder
• Existenzgründer nach Übernahme einer bereits bestehenden Firma.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle setzt sich mit seinen Förderprogrammen für kleine und mittlere Firmen ein, um Ihre Chancen am Markt ihren Platz zu finden, zu erhöhen. Dies geschieht einfach, indem sie Fördermittel für gezieltes Coaching für Unternehmer bereitstellt. Unser Coaching vermittelt Ihnen erprobtes und gezieltes Wissen, das Sie im Alltag in die Praxis umsetzen können, damit Sie sich nicht schon nach kurzer Zeit in den neuen Regeln und Vorschriften verzetteln und sich überfordert fühlen. Die richtige Strategie für den Aufbau Ihr es Unternehmens zu finden, ist eines der Anliegen der Hüttl & Vierkorn Wirtschaftsberatung.
Die Förderprogramme der BAFA richten sich an Unternehmer und Existenzgründer, nach dem ersten Jahr der Selbständigkeit. Die Fördermittel werden eingesetzt für allgemeine Beratungsdienstleistungen, Workshops und Seminare die dem Aufbau Ihrer Firma dienen. Die Hüttl & Vierkorn Wirtschaftsberatung ist auch nach Jahren noch an Ihrer Seite und wird Sie mit den geförderten Programmen zu relevanten Fragen wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Unternehmensführung begleiten.
Konkrete Themen unserer geförderten Beratung sind z.B.:
• Technologie und Innovation
• Außenwirtschaft
• Qualitätsmanagementsystem
• Kooperationen
• Betriebswirtschaftliche Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen
• Unternehmensrating
Freiberufler gemäß KMU-Definition und gewerbliche Unternehmen, sofern die Gründung bereits ein Jahr zurück liegt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in der BRD ansässig ist.
Finanziert werden die BAFA Coachings aus den Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union, die bis zu 50 % der Kosten übernimmt.
Die „Turn Around Beratung“, kurz TAB genannt, zielt mir ihrem Angebot auf Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen oder organisatorischen Schwierigkeiten befinden. Heikle Situationen in Unternehmen gibt es immer wieder einmal aus den verschiedensten Gründen. Dann gilt es die richtigen Entscheidungen zu treffen, um auch ein bis dahin gut eingeführtes Unternehmen schnell wieder leistungsfähig zu machen und einen “Kurswechsel” herbeizuführen.
Die TAB Förderung können Unternehmer kleinerer und mittlerer Firmen beantragen, sofern sie in der BRD ansässig sind. Für einige Ausnahmen, die von der Förderung der Beratung ausgeschlossen sind, wie z.B. Unternehmensberatungen, Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmer, die mehrheitlich an Religionsgemeinschaften beteiligt sind. Das Gleiche gilt für Unternehmer in der Fischerei, der Aquakultur und für Landwirte, die selbstständig Grundnahrungsmittel erzeugen.
Wer mit seinem Unternehmen in einer schwierigen Situation steckt, sollte diese auf keinen Fall versuchen zu vertuschen. Die Teilnahme an der TAB ist ausschließlich für Unternehmer möglich, die sich bereits in einer problematischen Lage befinden. Durch eine rechtzeitige Beratung kann in den meisten Fällen eine Verschlechterung der Lage von uns als erfahrene Wirtschaftsexperten verhindert werden. Doch es gibt Grenzen. Wenn schon ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, Zahlungsunfähigkeit besteht oder die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde, ist eine Teilnahme an dieser Beratungsförderung nicht mehr möglich.
Um eine derartige Entwicklung rechtzeitig aufzufangen, führen wir mit Ihnen die vom ESF geförderte TAB durch, stärken Ihnen den Rücken, indem wir Ihnen Wege aufzeigen, die aus einer schwierigen Geschäftslage hinausführen. Der Zuschuss für diese Beratung beträgt in den alten Bundesländern 50 % der Nettoberatungskosten, in den neuen Bundesländern bis zu 75 %.
Weit über 100 Milliarden Fördermittel werden jährlich für Unternehmen auf Antrag vom Staat vergeben, weil Unternehmer und Existenzgründer Ihre Marktchancen verbessern möchten. Verschenken Sie diese kostengünstige Beratungen nicht und profitieren Sie von diesem Wissensvorsprung!