ABWÄRME POTENZIALE
Meldeverfahren nach §17 EnEfG
Wir unterstützen Unternehmen von der Datenerhebung, der stetigen Überwachung (Energiemonitoring) bis hin zu den gesetzlichen Meldeverpflichtung ihrer Abwärme-Potentiale.
Die Management Consulting Hüttl & Vierkorn bietet umfassende Unterstützung für Unternehmen, die ihren gesetzlichen Meldepflichten im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) nachkommen möchten. Dabei reicht ihre Unterstützung von der initialen Datenerhebung bis hin zur kontinuierlichen softwaregestützten Messung. Die wichtigsten Leistungen umfassen:
2. Vollständigkeit und Qualität der Daten
3. Kontinuierliche, softwaregestützte Messung mit Energiemonitoring-Software
4. Nachhaltigkeit und kontinuierliche Optimierung
6. Wer ist zur Meldung von Abwärme-Potenzialen nach § 17 EnEfG verpflichtet?
7. Warum fordert der Gesetzgeber eine Meldung von Abwärme-Potenzialen?
8. Welche Meldefristen und Strafen wurden im EnEfG verankert?
9. Was muss neben den jährlichen Wärmemengen übermittelt werden?
10. Sollten die Messdaten kontinuierlich erhoben werden?
11. Ist die Einführung einer Energiemonitoring-Software zur Datenerhebung förderfähig?
12. Ist das Nachrüsten von Mess- und Regelungstechnik förderfähig?
Angebotsanfrage Energiemonitoring-SOftware
Ihr Ansprechpartner Dr.-Ing. Sigrid Schwub
Gerne erstellen wir ihnen ein Angebot zur Einführung ihrer datenbasierten Energiemonitoringsoftware um ihrer Abwärmequellen und Abwärmemengen kontinuirlich zu erfassen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Sie wollen ein Energiemanagementsystem in ihrer Organisation/Ihrem Unternehmen einführen?
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung hinsichtlich der Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und umfangreichen Dokumentenvorlagen.
Effizientes Energiemanagement beinhaltet, dezentrale und wichtig: orts- und herstellerneutrale Datenerhebung von Energieversorgungssystemen und Energieverbrauchern zur Bestimmung unternehmensweiter Kennzahlen und Verbesserung ihrer Prozesse.
Wir begleiten Sie beim Aufbau, der kontinuierlichen Verbesserung und der Auditierung ihres Energiemanagementsystems.
Datenerhebung und Analyse von abwärmequellen
Erhebung der Abwärme-Potenziale:
Hüttl & Vierkorn unterstützt bei der Identifizierung und systematischen Erhebung relevanter Abwärmequellen im Unternehmen. Dies umfasst die Analyse von bestehenden Prozessen und die Bestimmung, welche Abwärmequellen als „wesentlich“ und „geführt“ eingestuft werden.
Erfassung von Wärmemengen:
Sie stellen sicher, dass alle relevanten Wärmemengen korrekt erfasst werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die vollständige Transparenz gegenüber der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu gewährleisten.
Vollständigkeit und Qualität der Daten aus Abwärmequellen
Prüfung der Vollständigkeit der Daten: Hüttl & Vierkorn sorgt dafür, dass alle geforderten Informationen wie maximal thermische Leistung, Leistungsprofile und Regelungsmöglichkeiten erfasst werden und keine relevanten Angaben fehlen. Sie unterstützen dabei, die notwendigen Angaben präzise und vollständig zu übermitteln.
Plausibilitätsprüfung: Besonders im Hinblick auf die maximal thermische Leistung, bei der oft Schätzwerte erforderlich sind, sorgen sie dafür, dass alle Daten plausibel sind und korrekt im Portal der BfEE angegeben werden. Unstimmigkeiten oder Fehler werden durch ihre Expertise frühzeitig erkannt und behoben.
Kontinuierliche, softwaregestützte Messung von Abwärmemengen mit Energiemonitoring-Software
Einführung und Integration von Energiemonitoring-Software: Hüttl & Vierkorn hilft bei der Auswahl, Implementierung und Integration von Energiemonitoring-Software, die eine kontinuierliche Messung der Abwärmequellen ermöglicht. Diese Softwarelösungen erleichtern die genaue Erfassung der Abwärmemengen sowie die laufende Überwachung der thermischen Leistung, um die kontinuierliche Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Automatisierung und Reporting: Die Implementierung dieser Softwarelösungen führt zu einer Automatisierung der Datenerhebung und -überwachung. Dadurch können Unternehmen regelmäßig aktualisierte Berichte und Daten bereitstellen, ohne manuell in den Messprozess eingreifen zu müssen. Das spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Genauigkeit und Effizienz bei der Meldung an die BfEE.
Alles was sie über DIN EN ISO 50001 wissen müssen
In diesem Whitepaper geben unsere Experten einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des Energieeffizienzgesetz, der EnSimiMaV, des Gebäudeenergiegesetz und der Richtline zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und in welchem Umfang diese für ihr Unternehmen/Organisation Gültigkeit haben.
Auch die damit verbundenen Verpflichtungen für ihr Unternehmen/Organisation zur Einhaltung der Vorgaben werden hergeleitet und Schnittmengen aus mehreren verpflichtenden Anforderungen zusammengeführt.
In diesem Whitepaper erfahren Sie u.a. wann Sie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen dürfen, welche Meldepflichten sie erwarten, wer ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein softwaregestütztes Gebäudeleitsystem nachrüsten muss und wie sie die erhobenen Informationen im Rahmen der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nutzen können.
Nachhaltigkeit und kontinuierliche Optimierung von Abwärme-potenzialen
Neben der Unterstützung bei der ersten Meldung sorgt Hüttl & Vierkorn dafür, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, kontinuierlich ihre Abwärme-Potenziale zu überwachen und ihre Energieeffizienz langfristig zu optimieren. Durch den Einsatz von Energiemonitoring-Software und regelmäßige Analysen werden Unternehmen in die Lage versetzt, weitere Potenziale zur Abwärmenutzung zu identifizieren und die Effizienz ihrer Betriebsprozesse kontinuierlich zu steigern.
Fördermittelberatung
Hüttl & Vierkorn berät Sie gerne bezüglich diverser Fördermöglichkeiten für Energiemonitoring-Software oder das Nachrüsten von Mess- und Regelungstechnik. Bei der Beantragung, der technischen Umsetzung und der Abwicklung dieser Förderprogamme unterstützen wir Sie gerne.
Wer ist zur Meldung von Abwärme-Potenzialen nach § 17 EnEfG verpflichtet?
Unternehmen, die im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a aufweisen, sind gemäß § 17 EnEfG zur jährlichen Meldung von Abwärme-Potenzialen verpflichtet.
Warum fordert der Gesetzgeber eine Meldung von Abwärme-Potenzialen?
Der Gesetzgeber möchte durch die Meldung von Abwärme-Potenzialen die Nutzung von Abwärme fördern, um die Energieeffizienz zu steigern. Ziel ist es, den Austausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und potenziellen Abnehmern zu fördern und so ungenutzte Abwärme sinnvoll einzusetzen.
Welche Meldefristen und Strafen wurden im EnEfG verankert?
Unternehmen müssen die Abwärme-Potenziale jährlich bis zum 31. März melden. Die Frist für die erstmalige Meldung wurde auf den 1. Januar 2025 verschoben, nachdem sie ursprünglich bis zum 30. Juni 2024 festgelegt war. Wird die Meldung nicht oder nicht fristgerecht vorgenommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 € gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG.
Was muss neben den jährlichen Wärmemengen übermittelt werden?
Neben den jährlichen Wärmemengen müssen Unternehmen auch die maximale thermische Leistung, Leistungsprofile (Zeiten der Verfügbarkeit der Abwärme) und die Regelungsmöglichkeiten der Abwärme-Quellen übermitteln. Die maximal thermische Leistung beschreibt die Menge an Wärme, die eine Quelle pro Zeiteinheit maximal abgeben kann, und es müssen ggf. Schätzwerte angegeben werden, wenn keine exakten Messdaten vorliegen.
Sollten die Messdaten kontinuierlich erhoben werden?
Es müssen genaue und plausibel dargestellte Angaben zur maximalen thermischen Leistung und zu den Leistungsprofilen gemacht werden. Falls keine kontinuierliche Messung vorliegt, können Schätzwerte angegeben werden, die aber entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Fortlaufend empfiehlt sich geeignete Messtechnik nachzurüsten und mittels geeigneter Energiemonitoring Software zu erheben und auswertbar zu machen.
Ist die Einführung einer Energiemonitoring-Software zur Datenerhebung förderfähig?
Ja, die Einführung von Energiemonitoring-Software ist grundsätzlich förderfähig. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden können.
Sie wollten regelmäßige Informationen zu diesen Themen?
Wir versenden regelmäßige Newsletter in denen Sie über die neusten gesetzlichen Änderungen informiert werden. Außerdem erhalten Sie Tipps und Tricks zu Förderungen und wie Sie bei der Modernisierung Ihres Unternehmens Geld sparen können.
Ist das Nachrüsten von Mess- und Regelungstechnik förderfähig?
Das Nachrüsten von Regelungstechnik kann ebenfalls förderfähig sein, da es die Energieeffizienz des Unternehmens verbessern kann. Technische Maßnahmen zur Optimierung der Energieverwendung und zur Reduzierung von Energieverlusten sind häufig Gegenstand von Förderprogrammen.
Für Fragen zum Abwärme Meldeverfahren nach § 17 EnEfG steht ihnen unsere Energie-, Umwelt-, und Nachhaltigkeitsexpertin Frau Dr.-Ing. Sigrid Schwub gerne zur Verfügung.
Dr.-Ing. Sigrid Schwub
Kennenlernen: Kontakt
Tel.: 09831-683940