Wir. Unternehmen. Zukunft.

+49 9831 683940

Abwärme-Meldung: Unternehmen müssen bis 01.01.2025 aktiv werden – sonst drohen Bußgelder!

von | Dez. 9, 2024 | Energie & Umwelt

Abwärme-Meldung: Unternehmen müssen bis 01.01.2025 aktiv werden – sonst drohen Bußgelder!

Mit der neuen Plattform für Abwärme unternimmt Deutschland einen entscheidenden Schritt in Richtung nachhaltiger Energieeffizienz. Die Plattform dient dazu, industrielle Abwärmepotenziale zu erfassen, transparent zu machen und für die regionale Wärmeplanung sowie den Ausbau von Wärmenetzen nutzbar zu machen. Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, ihre Abwärmedaten zu melden.

Wichtige Details zum Abwärme Meldeverfahren nach § 17 EnEfG
Unternehmen müssen bis spätestens 01.01.2025 erstmals ihre Abwärmedaten übermitteln. Relevant sind insbesondere Abwärmepotenziale, die technisch und wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden könnten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Es sieht strenge Fristen und klare Vorgaben vor, um die Datenerhebung flächendeckend sicherzustellen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Effiziente Erfassung mit moderner Software – Abwärme Monitoring
Für die kontinuierliche Erfassung, Überwachung und das Monitoring der relevanten Daten bietet Hüttl & Vierkorn Management Consulting geeignete Energiemanagement-Softwarelösungen. Diese ermöglichen es Unternehmen, die geforderten Abwärmedaten effizient zu dokumentieren und laufend zu aktualisieren. Durch den Einsatz dieser Systeme wird nicht nur die gesetzliche Meldepflicht erfüllt, sondern auch eine transparente und langfristige Optimierung der Energieeffizienz gefördert.

Unterstützung durch Hüttl & Vierkorn
Das Team der Hüttl & Vierkorn Management Consulting steht Ihnen bei der Umsetzung der Meldepflicht kompetent zur Seite. Von der Analyse Ihrer Abwärmesituation über die Auswahl der passenden Softwarelösung bis hin zur rechtssicheren Datenübermittlung begleiten wir Sie umfassend. Unsere zertifizierten Energieauditoren und Energiemanagement-Experten sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und mögliche Bußgelder vermieden werden.

Zusammenfassung: Plattform für Abwärme und Meldepflichten gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

1. Einführung der Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland. Ziel ist es, gewerbliche Abwärmepotentiale zu identifizieren und verfügbar zu machen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/Jahr sind verpflichtet, ihre Abwärmedaten auf dieser Plattform bereitzustellen (Abwärme-Meldeverfahren). Die erhobenen Daten fördern den Austausch zwischen Wärmeproduzenten und -abnehmern und können für die kommunale Wärmeplanung genutzt werden, insbesondere im Kontext des Wärmeplanungsgesetzes. Langfristig sollen so bestehende Wärmenetze dekarbonisiert und klimafreundliche Alternativen geschaffen werden.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das seit dem 17. November 2023 gilt. Es sieht Maßnahmen vor, wie Energieeinsparungen bei öffentlichen Einrichtungen, den Einsatz von Energie- und Umweltmanagementsystemen in Unternehmen und die Einrichtung der Plattform für Abwärme.

2. Meldepflichtige Unternehmen

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh (bzw. 2,77 GWh nach einem geplanten Gesetzesentwurf) sind meldepflichtig. Sie müssen umfassende Angaben zu ihrer Abwärme machen, unabhängig von deren interner oder externer Nutzung. Ausnahmen gelten für vollständig vertraglich gesicherte Nutzungen oder für Abwärme, die unter festgelegte Bagatellschwellen fällt.

Die Standortdefinition umfasst zusammenhängende Betriebsgelände, während Energieverbräuche von Fahrzeugen separat bilanziert werden. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Daten jährlich bis zum 31. März zu übermitteln und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

3. Bagatell- und Anlagenschwellen

Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Aufwands sind Bagatellschwellen definiert. Eine Abwärmequelle ist meldepflichtig, wenn sie jährlich mindestens 200 MWh Wärme produziert, über 1.500 Betriebsstunden verfügbar ist und eine durchschnittliche Abwärmetemperatur von über 25°C aufweist. Für Standorte liegt die Schwelle bei einer jährlichen Abwärmemenge von 800 MWh. Unternehmen müssen nur Abwärmepotentiale melden, die diese Schwellen überschreiten.

4. Definition von Abwärmequellen und -potentialen

Abwärme entsteht als ungenutztes Nebenprodukt industrieller Prozesse. Es wird zwischen geführten (z. B. durch Leitungen transportiert) und diffusen Quellen (z. B. Strahlung) unterschieden. Meldepflichtige Abwärmepotentiale umfassen Wärme, die ohne Nutzung an die Umwelt abgegeben wird, solange sie oberhalb der definierten Schwellen liegt. Daten sind möglichst am Punkt der Wärmeabgabe zu erfassen.

5. Schätzungen und Modellierungen

Da nicht alle Daten präzise gemessen werden können, sind Schätzungen und Modellierungen erlaubt, müssen jedoch plausibel, nachvollziehbar und dokumentiert sein. Sie sollten auf validen Methoden und Annahmen beruhen und durch Energiemanagementsysteme oder Energieaudits unterstützt werden.

6. Auskunftspflichtige Daten

Unternehmen müssen folgende Informationen bereitstellen:

  • Name und Adresse des Unternehmens sowie der Standorte mit Abwärmepotentialen.
  • Details zu den Abwärmepotentialen, wie Wärmemenge, thermische Leistung und Temperatur.
  • Kontaktdaten einer bevollmächtigten Person.

Nicht meldepflichtig sind Abwärmequellen und Standorte, die unterhalb der Schwellenwerte liegen.

7. Fristen und Konsequenzen

Die erste Meldefrist ist bis zum 1. Januar 2025 ausgesetzt. Ab dann sind Unternehmen verpflichtet, ihre Daten jährlich zu übermitteln und bei Änderungen aktuell zu halten. Unvollständige oder verspätete Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit.

Fazit Abwärme Meldeverfahren nach §17 EnEfG auf der Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme unterstützt die nachhaltige Nutzung von Energie und trägt wesentlich zur Dekarbonisierung und Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland bei. Durch die verpflichtende Erfassung und Veröffentlichung von Abwärmedaten werden Synergien zwischen Wärmeproduzenten und -abnehmern gefördert, während klare Schwellenwerte und Fristen den Aufwand für Unternehmen begrenzen.

Gerne informieren und unterstützen Sie unsere Experten bei allen Fragen zu den Themen Abwärme-Monitoring, Energiemanagement oder auch der Gebäudeautomation. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dr.-Ing. Sigrid Schwub.