Was ist der Cyber Resilience Act (CRA)?
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Dazu zählen sowohl Softwareprodukte als auch vernetzte Systeme und industrielle Anwendungen.
Ziel ist ein einheitliches Mindestniveau an Cybersicherheit innerhalb der EU. Hersteller werden verpflichtet, ihre Produkte nicht nur sicher zu entwickeln, sondern auch über den gesamten Lebenszyklus hinweg abzusichern.
Damit verändert sich ein zentraler Grundsatz:
Cybersicherheit wird zur Voraussetzung für den Marktzugang.
Cyber Resilience Act: Wer ist betroffen?
Der CRA betrifft alle Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitstellen.
Dazu gehören insbesondere:
- Softwarehersteller (z. B. Unternehmenssoftware, Plattformen, Apps)
- Hersteller vernetzter Produkte (IoT-Geräte, Embedded Systeme)
- Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau
- Anbieter industrieller Automatisierungslösungen
- Hersteller elektronischer Komponenten (z. B. Steuerungen, Gateways, Sensorik)
- Anbieter digitaler Systeme in kritischen Infrastrukturen (z. B. Energie, Wasser, Produktion)
- Hersteller von Consumer-Produkten mit Vernetzungsfunktion (z. B. Smart Home, Wearables)
Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, sofern sie ihre Produkte im europäischen Markt vertreiben.
Entscheidend ist dabei nicht die Branche, sondern ob ein Produkt:
- Software enthält oder
- mit anderen Systemen oder Netzwerken verbunden werden kann
Damit ist der Anwendungsbereich des CRA bewusst breit gefasst und betrifft einen großen Teil der Industrie und Softwarelandschaft.

Cyber Resilience Act Fristen: Ab wann gelten die Anforderungen?
Der CRA ist seit Ende 2024 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt:
- 11. September 2026: Meldepflichten für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle
- 11. Dezember 2027: vollständige Anwendung aller Anforderungen
Das bedeutet:
Unternehmen müssen ihre Prozesse bereits vor 2026 funktionsfähig aufgebaut haben.
Die eigentliche Umsetzungsphase liegt damit nicht in der Zukunft – sondern jetzt.
Cyber Resilience Act Anforderungen: Was Unternehmen konkret erfüllen müssen
Alle Produkte mit digitalen Elementen müssen ein Mindestmaß an Cybersicherheit erfüllen. Der CRA knüpft dabei an bestehende Mechanismen wie die CE-Kennzeichnung an, erweitert diese jedoch um verpflichtende Cybersecurity-Anforderungen.
Security by Design und Security by Default
Cybersicherheit muss bereits in der Entwicklung berücksichtigt werden. Produkte sind so zu konzipieren, dass Sicherheitsrisiken frühzeitig identifiziert und reduziert werden.
Gleichzeitig müssen Produkte im Auslieferungszustand sicher sein. Unsichere Standardkonfigurationen sind nicht mehr zulässig, Sicherheitsfunktionen müssen standardmäßig aktiviert sein.
SBOM: Transparenz über Softwarekomponenten
Der CRA verlangt die Erstellung einer Software Bill of Materials (SBOM). Sie dokumentiert alle verwendeten Softwarekomponenten und Abhängigkeiten innerhalb eines Produkts.
Die SBOM schafft Transparenz und ist Grundlage für:
- Risikobewertung
- Schwachstellenmanagement
- Nachweisfähigkeit
Schwachstellenmanagement und Meldepflicht
Unternehmen müssen Sicherheitslücken systematisch erkennen, bewerten und beheben.
Zusätzlich gelten Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und sicherheitsrelevante Vorfälle. Diese müssen über eine zentrale Plattform (ENISA) gemeldet werden.
Konformität und CE-Kennzeichnung
Um Produkte in Verkehr zu bringen, müssen Hersteller nachweisen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Dies erfolgt über eine Konformitätserklärung im Rahmen der CE-Kennzeichnung. Je nach Produkt erfolgt die Bewertung durch den Hersteller selbst oder durch eine externe, notifizierte Stelle.
Updatepflicht über den gesamten Lebenszyklus
Cybersicherheit endet nicht mit dem Verkauf. Hersteller müssen Sicherheitsupdates bereitstellen und Schwachstellen über den gesamten Supportzeitraum aktiv managen.
Der Supportzeitraum muss transparent kommuniziert werden und beträgt in der Praxis häufig mehrere Jahre.

Cyber Resilience Act Umsetzung: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die größte Herausforderung liegt nicht im Verständnis der Anforderungen, sondern in deren Umsetzung.
Unternehmen müssen:
- ihre Produktlandschaft bewerten
- bestehende Sicherheitsstrukturen analysieren
- Anforderungen in konkrete Prozesse übersetzen
- Verantwortlichkeiten definieren
- technische und organisatorische Maßnahmen miteinander verzahnen
Der CRA zwingt Unternehmen dazu, Cybersicherheit strukturiert in Entwicklung, Betrieb und Organisation zu integrieren.
Cyber Resilience Act Beispiel: Umsetzung bei einem Softwarehersteller für Leitsysteme
Die praktische Umsetzung zeigt sich besonders deutlich bei Herstellern von SCADA- und Prozessleitsystemen.
Diese Systeme sind klar vom CRA betroffen, da sie vernetzt sind und zentrale industrielle Prozesse steuern.
In vielen Fällen existiert bereits eine Grundlage, etwa durch die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO 27001. Dadurch sind organisatorische Sicherheitsstrukturen und Governance etabliert.
Der CRA verlangt jedoch mehr:
Diese Strukturen müssen auf die Produktebene übertragen werden.
Hier gewinnt die Orientierung an IEC 62443 an Bedeutung. Diese internationale Norm ist speziell für industrielle Systeme entwickelt und adressiert Sicherheitsanforderungen entlang des gesamten Lebenszyklus.
Sie ermöglicht:
- Integration von Security in Entwicklungsprozesse
- strukturiertes Schwachstellenmanagement
- klare Anforderungen an Systeme und Komponenten
Während ISO 27001 die Organisation adressiert, bringt IEC 62443 die notwendige Tiefe für Produkte und industrielle Systeme.

Cyber Resilience Act Beratung: Wie Unternehmen die Umsetzung angehen
Die eigentliche Herausforderung des Cyber Resilience Act liegt nicht in einzelnen Anforderungen, sondern in der Zusammenführung unterschiedlicher Sicherheitswelten.
In vielen Unternehmen treffen zwei Perspektiven aufeinander:
- IT-Security mit Fokus auf Vertraulichkeit und Compliance
- OT- und Betriebssicherheit mit Fokus auf Verfügbarkeit sowie den Schutz von Mensch und Anlage
Diese Unterschiede sind historisch gewachsen und führen in der Praxis häufig zu Reibungsverlusten. Während Safety-Systeme langfristig stabil ausgelegt sind, unterliegt Security einem kontinuierlichen Wandel.
Der CRA zwingt diese Welten zusammen. Cybersicherheit wird zu einer Schnittstelle zwischen IT, OT und Produktentwicklung.
Vor diesem Hintergrund hängt die Wahl geeigneter Standards stark vom jeweiligen Unternehmen ab.
Softwaregetriebene Organisationen verfügen häufig über etablierte Strukturen aus der IT-Security, etwa durch ISO 27001. Die Herausforderung besteht darin, diese auf die Produktebene zu übertragen.
In klassischen Industrie- und Produktionsumgebungen steht hingegen die Absicherung von Anlagen und Systemen im Vordergrund. Hier bietet die IEC 62443 eine passendere Grundlage, da sie gezielt Sicherheitsanforderungen für industrielle Systeme und deren Lebenszyklus definiert.
In hybriden Szenarien – etwa bei Herstellern von Leitsystemen – ist eine Kombination beider Ansätze erforderlich.
Der Cyber Resilience Act folgt dabei einer klaren Logik:
Er ist kein reines IT-Thema, sondern ein Integrationsproblem zwischen IT, OT und Produktentwicklung.
Eine effiziente Umsetzung entsteht daher nicht durch einen einzelnen Standard, sondern durch die gezielte Verzahnung bestehender Sicherheitsansätze.
Fazit: Cyber Resilience Act frühzeitig umsetzen
Der Cyber Resilience Act macht Cybersicherheit zur Voraussetzung für den Marktzugang.
Die zentrale Herausforderung liegt nicht im Verständnis, sondern in der strukturierten Umsetzung.
Unternehmen, die frühzeitig beginnen und bestehende Standards gezielt weiterentwickeln, schaffen sich klare Vorteile – sowohl regulatorisch als auch im internationalen Wettbewerb.
Ihr Ansprechpartner für die Umsetzung des Cyber Resilience Act (CRA)
Herr Christoph Ernst
ISMS-Consultant
📞 Tel.: 09831 – 683940
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