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Energieaudit nach 16247-1

Erst die pflicht, dann die kür

 

 

Erfüllen sie ihre Pflichten mit dem Energieaudit und sparen bares Geld durch die Umsetzung von Energie-Einsparkonzepten

 

Während für Großunternehmen die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder die Einführung eines Energiemanagementsystems gem. §§ 8-8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) verpflichtend ist, ist dies für kleine und mittlere Unternehmen bislang noch freiwillig.

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und der geplanten Novellierung des EDL-G im Laufe des Jahres 2024 soll dies auch für kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Energieverbrauch verpflichtend werden.

Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 (ggfs. 2,77) GWh müssen demnach ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS einführen. Ein Umweltmanagementsystem nach DIN-EN ISO 14001 erfüllt die Anforderungen jedoch nicht.

Was ist der Sinn eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1?

Energieaudits sowie Energie- und Umweltmanagementsysteme sind zentrale Werkzeuge, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu erkennen und umzusetzen. Sie helfen Unternehmen, ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten nachhaltig zu senken. Der wirtschaftliche Vorteil dieser Instrumente ist deshalb als erheblich zu bewerten.

Angebotsanfrage Energiemanagementsystem DIN ISO 50001

Ihr Ansprechpartner Dr.-Ing. Sigrid Schwub

Gerne erstellen wir ihnen ein Angebot zur Einführung ihres Energiemanagementsystems und bereiten sie auf die Zertifizierung nach ISO 50001 vor. 

Was sind die Vorteile eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

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1. Transparenz über Energieverbrauch

Das Audit gibt einen detaillierten Überblick über die Energieflüsse im Unternehmen. So werden ineffiziente Prozesse und Energieverluste sichtbar gemacht.

 

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2. Kostensenkungspotenzial

Durch die Identifikation von Einsparmaßnahmen lassen sich Energiekosten senken. Häufig amortisieren sich vorgeschlagene Maßnahmen in kurzer Zeit.

 

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3. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben:

Unternehmen, insbesondere größere, müssen gesetzliche Anforderungen zur Energieeffizienz erfüllen, wie z.B. nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

 

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4. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Durch eine effizientere Nutzung von Ressourcen können Unternehmen ihre Betriebskosten senken und sich einen Wettbewerbsvorteil sichern.

 

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5. Umweltfreundliches Image

Energieaudits unterstützen Unternehmen dabei, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren, was einen positiven Einfluss auf das Umweltimage hat.

 

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6. Basis für ein Energiemanagementsystem

Das Energieaudit kann als Einstieg in ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 dienen, das langfristige Verbesserungen und eine systematische Effizienzsteigerung ermöglicht.

 

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7. Ermittlung von Fördermöglichkeiten

Viele Energieeffizienzmaßnahmen können durch staatliche Förderprogramme unterstützt werden, deren Voraussetzungen durch ein Energieaudit oft erfüllt werden.

 

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bietet somit sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile und trägt zu einer langfristigen, nachhaltigen Energiepolitik im Unternehmen bei.

Alles was sie über DIN EN ISO 50001 wissen müssen

In diesem Whitepaper geben unsere Experten einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des Energieeffizienzgesetz, der EnSimiMaV, des Gebäudeenergiegesetz und der Richtline zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und in welchem Umfang diese für ihr Unternehmen/Organisation Gültigkeit haben.

Auch die damit verbundenen Verpflichtungen für ihr Unternehmen/Organisation zur Einhaltung der Vorgaben werden hergeleitet und Schnittmengen aus mehreren verpflichtenden Anforderungen zusammengeführt.

In diesem Whitepaper erfahren Sie u.a. wann Sie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen dürfen, welche Meldepflichten sie erwarten, wer ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein softwaregestütztes Gebäudeleitsystem nachrüsten muss und wie sie die erhobenen Informationen im Rahmen der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nutzen können.

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Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 folgt einem klar strukturierten Ablauf, der in sieben Hauptphasen gegliedert ist:

1. Erstkontakt
  • Der Auditor und das Unternehmen treten in Kontakt, um erste Informationen auszutauschen und den groben Rahmen des Audits festzulegen.
  • Erste Energiedaten und Informationen zum Unternehmen werden gesammelt.
2. Auftaktbesprechung
  • In einem Meeting wird der genaue Ablauf des Audits besprochen, der Umfang und die Ziele festgelegt sowie die Verantwortlichkeiten geklärt.
  • Der Zeitplan und der Zugang zu relevanten Bereichen des Unternehmens werden definiert.
3. Erfassung des Gesamtenergieverbrauchs
  • Es werden historische Energiedaten, Produktionsdaten und bereits vorhandene Energieanalysen des Unternehmens erfasst.
  • Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über den Gesamtenergieverbrauch zu gewinnen.
4. Vor Ort Begehung: Aufnahme der Energieverbraucher und relevanten Daten
  • Der Auditor führt eine Begehung des Unternehmens durch und erfasst die einzelnen Energieverbraucher vor Ort.
  • Relevante Daten wie Messungen, technische Details zu Anlagen und Prozessabläufen werden gesammelt.
5. Analyse der gesammelten Daten
  • Die erfassten Daten werden systematisch analysiert, um Einsparpotenziale und ineffiziente Prozesse zu identifizieren.
  • Mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden erarbeitet und bewertet.
6. Berichterstellung
  • Der Auditor erstellt einen detaillierten Bericht, der die Ergebnisse der Analyse sowie konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Energieeinsparung enthält.
  • Die Maßnahmen werden nach Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit priorisiert.
7. Abschlussgespräch
  • Der Bericht wird dem Unternehmen präsentiert und die Ergebnisse sowie die empfohlenen Maßnahmen werden in einem Abschlussgespräch diskutiert.
  • Das Unternehmen erhält konkrete Handlungsempfehlungen und kann basierend auf den Ergebnissen Maßnahmen ergreifen.

Diese 7 Phasen ermöglichen eine strukturierte und detaillierte Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1, um Energieeinsparpotenziale systematisch zu identifizieren und umzusetzen.

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Wie bestimmt sich der mittlere Gesamtenergieverbrauch?

Beim mittleren Gesamtenergieverbrauch werden sämtliche Energieformen, wie z.B. Strom, Gas, Öl, Hackschnitzel, Diesel, Benzin, Nah-/Fernwärme sowie eigenerzeugte Energie (z.B. PV) addiert.

Der Umfang des Gesamtenergieverbrauchs ist bewusst weit gefasst.

 

 

Muss das Energieaudit wiederholt werden?

Ja, Organisationen die ein Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen müssen, müssen dies in einem 4-jährigem Turnus wiederholen. Dies nennt sich Wiederholungsaudit.

Wie hoch sind die Bußgelder, wenn ich ein Energieaudit nicht durchgeführt habe?

Wenn Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet sind, dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Die Höhe der Bußgelder kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Diese Unternehmen müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, können die zuständigen Behörden, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Bußgeld verhängen.

Zusätzlich können Unternehmen bei Nichteinhaltung der Vorgaben auch ihren Zugang zu bestimmten Förderungen verlieren.

Eintragungen in zentrale öffentlich zugängliche Register sind unangenehm aber nicht ausgeschlossen und wirken unter Umständen weitaus unangenehmer als die Bußgeldkataloge.

 

Bis wann muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt werden?

Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet sind, müssen dieses alle vier Jahre durchführen. Die Frist hängt davon ab, wann das erste Audit erfolgt ist.

Wichtige Punkte:

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1. Erstmalige Durchführung

Unternehmen, die am Stichtag 5. Dezember 2015 (als das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft trat) als großes Unternehmen galten, mussten ihr erstes Energieaudit bis zu diesem Datum abgeschlossen haben.

 

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2. Wiederholungsaudits

Nach dem ersten Energieaudit muss das Audit dann alle vier Jahre wiederholt werden. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen das erste Audit im Dezember 2015 durchgeführt hat, musste das nächste Audit bis spätestens 5. Dezember 2019 abgeschlossen sein. Danach gilt der gleiche 4-Jahres-Zyklus.

 

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3. Neu wachsende Unternehmen

Unternehmen, die nach dem Stichtag die Schwelle zum „großen Unternehmen“ überschreiten (d.h., mehr als 250 Mitarbeiter oder über 50 Mio. Euro Umsatz), müssen innerhalb von vier Jahren ab dem Zeitpunkt des Schwellenüberschreitens ihr erstes Energieaudit durchführen.

 

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss regelmäßig wiederholt werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen sollten das Audit also rechtzeitig einplanen, um Bußgelder zu vermeiden.

 

Gibt es Fördermittel für die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1?

Solange die Novellierung des EDL-G noch nicht erfolgt ist, können KMU noch die Förderung zur Durchführung von Energieaudits in Anspruch nehmen (80 % Zuschuss, max. 6.000 €). Das Audit ist nach Fertigstellung 4 Jahre gültig. Anschließend besteht für eine gesetzliche Verpflichtung und damit entfallen Fördermöglichkeiten.

 

Wer prüft die Erfüllung der Energieauditpflicht nach EDL-G?

Die BAFA ist verantwortlich für die stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der Energieauditpflicht gemäß dem EDL-G sowie der Anforderungen an den Betrieb von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Es überwacht auch die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen gemäß den §§ 8 und 9 EnEfG und stellt eine öffentliche Liste von qualifizierten Energieauditoren bereit. Diese Auditoren müssen die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G nachweisen.

Gibt es Bagatellgrenzen für Großunternehmen mit geringem Energieverbrauch?

Für Unternehmen, die den Status eines Nicht-KMU haben und einen Gesamtenergieverbrauch von bis zu 500.000 kWh/a aufweisen, besteht grundsätzlich ebenfalls die Energieauditpflicht nach dem EDL-G. Diese Unternehmen können jedoch die Bagatellschwellenregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen sie bis zum jeweiligen Stichtag ihren Gesamtenergieverbrauch feststellen und melden. Statt eines detaillierten Energieaudits nach DIN 16247-1 genügt es, die Bagatellschwelle festzustellen und zu melden, um die Energieauditpflicht zu erfüllen.