Externer Energiemanagement-beauftragter
Viele Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem gemäß DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) zu implementieren. Der Prozess der Implementierung sowie die fortlaufende Verbesserung des Energiemanagementsystems kann sowohl von internen als auch externen Energiemanagementbeauftragten übernommen und verantwortet werden. Im Weiteren finden sie eine Übersicht welche Funktion und Aufgaben ein externer Energiemanagementbeauftragter in ihrer Organisation übernehmen kann und welche Vorteile die Einbindung eines externen Energiemanagers für ihre Organisation bietet.
2. Grundlegende Aufgaben eines externen Energiemanagementbeauftragten (EnMB)
3. Erweiterte Aufgaben eines externen Energiemanagementbeauftragen (EnMB)
4. Erweiterte Aufgaben eines externen Energiemanagementbeauftragen (EnMB)
Welche Funktion erfüllt ein externer Energiemanagementbeauftragter (EnMB)?
Grundsätzlich unterstützen Sie unsere externen Energiemanagementbeauftragten bei allen organisatorischen Aufgaben rund um die Einführung oder die fortlaufende Betreuung ihres Energiemanagementsystemen nach ISO 50001.
Der externe Energiemanagementbeauftragte übernimmt entsprechend ihren konkreten Anforderungen und Aufgabendefinition zugeordnete Tätigkeiten. Diese kann die ganzheitliche Managementsystembetreuung und – Entwicklung einschließen oder Einschränkungen unterliegen. Einschränkungen können sich sowohl im Rahmen der Tätigkeiten als auch organisatorisch (z.B. auf ein Tochterunternehmen) oder räumlich (z.B. für einen Standort) ergeben.
Angebotsanfrage Energiemanagementsystem DIN ISO 50001
Ihr Ansprechpartner Dr.-Ing. Sigrid Schwub
Gerne erstellen wir ihnen ein Angebot zur Einführung ihres Energiemanagementsystems und bereiten sie auf die Zertifizierung nach ISO 50001 vor.
Sie wollen ein Energiemanagementsystem in ihrer Organisation/Ihrem Unternehmen einführen?
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung hinsichtlich der Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und umfangreichen Dokumentenvorlagen.
Effizientes Energiemanagement beinhaltet, dezentrale und wichtig: orts- und herstellerneutrale Datenerhebung von Energieversorgungssystemen und Energieverbrauchern zur Bestimmung unternehmensweiter Kennzahlen und Verbesserung ihrer Prozesse.
Wir begleiten Sie beim Aufbau, der kontinuierlichen Verbesserung und der Auditierung ihres Energiemanagementsystems.
Grundlegende Aufgaben eines externen Energiemanagementbeauftragten
Zu den grundlegenden Aufgaben eines Energiemanagementbeauftragten zählen:
Kontinuierliche energetische Überwachung und Bewertung von Energieperformanceindikatoren (EnPI) und Kennzahlen
Die Erfassung und Bewertung des Energieverbrauchs ist eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001. Im Rahmen einer energetischen Bewertung werden alle wesentlichen Energieverbraucher und -versorger identifiziert. Die Ergebnisse dieser Bewertung ermöglichen nicht nur die Identifizierung der Hauptenergieverbraucher und Einsparpotentenziale, sondern auch die Analyse der Möglichkeiten zur Reduzierung von Stromlastspitzen durch effektives Lastmanagement oder das Einbinden regenerativer Stromerzeuger in die Prozessketten ihrer Organisation. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines langfristigen Energiemonitorings durch die Definition eines Energiemesskonzept. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung Ihrer Energieverbräuche, um Effizienzsteigerungen und Kostenersparnisse zu realisieren.
Entwicklung und Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen
Das zentrale Ziel eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 ist die systematische Festlegung, Definition und kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz innerhalb Ihrer Organisation. Dies beinhaltet nicht nur die Identifizierung und Priorisierung geeigneter Energieeffizienzmaßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs, sondern auch zur Verbesserung der Energieversorgung Ihrer gesamten Organisation.
Erstellung & Erweiterung Rechtskataster
Das zentrale Ziel eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 ist die systematische Festlegung, Definition und kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz innerhalb Ihrer Organisation. Dies beinhaltet nicht nur die Identifizierung und Priorisierung geeigneter Energieeffizienzmaßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs, sondern auch zur Verbesserung der Energieversorgung Ihrer gesamten Organisation.
Unser engagiertes Team, bestehend aus Ingenieuren unterschiedlicher Fachrichtungen und kaufmännischen Experten, beurteilt jede einzelne Maßnahme gründlich hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl technisch umsetzbar als auch finanziell rentabel sind.
Zusätzlich unterstützen wir Sie dabei, geeignete Fördermittel zu identifizieren, die speziell für die Förderung energieeffizienter Maßnahmen bereitgestellt werden. Durch unsere regelmäßige Recherche und Anwendung aktueller Fördermöglichkeiten können wir Ihnen helfen, finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Ihre Maßnahmen zur Energieeffizienz weiter optimiert und deren Umsetzung erleichtert.
Erstellung & Pflege von Dokumenten und Handbüchern
Für Energiemanagementsysteme müssen konkrete rechtliche Anforderungen erfasst und deren Einhaltung bewertet, überwacht und regelmäßig aktualisiert werden. Den grundlegenden Überblick über alle relevanten und einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien schafft ein Rechtskataster. Wir unterstützen ihre Organisation bei der Erfassung, Zusammenstallung und Identifikation regionaler, nationaler, aber auch internationaler rechtlicher Vorgaben sowie organisationsspezifischer rechtlicher Verordnungen oder Genehmigungsverfahren.
Erstellung & Pflege von Dokumenten und Handbüchern
Vorgabe- und Nachweisdokumente sind die Kernelemente eines Energiemanagementsystems. Nur durch verständliche, gut strukturierte Anweisungen und handliche, lesbare Regelungen und Handbücher kann ein Energiemanagementsystem seinen optimalen Nutzen entfalten und Ihnen die Arbeit erleichtern.
Die Energiemanagement-Consultants von Hüttl & Vierkorn bringen langjährige Praxiserfahrung in die Erstellung der erforderlichen Vorgabe- und Nachweisdokumente für Ihr Energiemanagementsystem ein, entsprechend den Anforderungen eines Managementsystems. Dazu gehören unter anderem die Formulierung einer klaren Energiepolitik, die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die Planung und Umsetzung energiebezogener Maßnahmen.
Sie erstellen übersichtliche und gut verständliche Arbeits- und Verfahrensanweisungen, die eine systematische Umsetzung ermöglichen, klare Ziele definieren und kontinuierliche Verbesserungen fördern. Die Dokumentation gewährleistet, dass Ihr Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Vorgaben und Normen entspricht, sondern auch eine hohe Auditkonformität erreicht. Besonders bei der Einführung eines neuen Managementsystems ist eine vollständige und präzise Dokumentation von zentraler Bedeutung, um Effizienz, Rechtskonformität und Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Darüber hinaus besteht auch bei bestehenden Managementsystemen häufig erhebliches Optimierungspotential, das in vielen Fällen ungenutzt bleibt. Die Consultants von Hüttl & Vierkorn stehen Ihnen zur Verfügung, um sowohl neue Dokumente zu erstellen als auch bestehende Prozesse und Strukturen zu überarbeiten, sodass Sie die Effizienz und Wirksamkeit Ihres Energiemanagements nachhaltig steigern können.
Vorgabe- und Nachweisdokumente sind die Kernelemente eines Energiemanagementsystems. Nur durch verständliche, gut strukturierte Anweisungen und handliche, lesbare Regelungen und Handbücher kann ein Energiemanagementsystem seinen optimalen Nutzen entfalten und Ihnen die Arbeit erleichtern.
Die Energiemanagement-Consultants von Hüttl & Vierkorn bringen langjährige Praxiserfahrung in die Erstellung der erforderlichen Vorgabe- und Nachweisdokumente für Ihr Energiemanagementsystem ein, entsprechend den Anforderungen eines Managementsystems. Dazu gehören unter anderem die Formulierung einer klaren Energiepolitik, die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie die Planung und Umsetzung energiebezogener Maßnahmen.
Sie erstellen übersichtliche und gut verständliche Arbeits- und Verfahrensanweisungen, die eine systematische Umsetzung ermöglichen, klare Ziele definieren und kontinuierliche Verbesserungen fördern. Die Dokumentation gewährleistet, dass Ihr Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Vorgaben und Normen entspricht, sondern auch eine hohe Auditkonformität erreicht. Besonders bei der Einführung eines neuen Managementsystems ist eine vollständige und präzise Dokumentation von zentraler Bedeutung, um Effizienz, Rechtskonformität und Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Darüber hinaus besteht auch bei bestehenden Managementsystemen häufig erhebliches Optimierungspotential, das in vielen Fällen ungenutzt bleibt. Die Consultants von Hüttl & Vierkorn stehen Ihnen zur Verfügung, um sowohl neue Dokumente zu erstellen als auch bestehende Prozesse und Strukturen zu überarbeiten, sodass Sie die Effizienz und Wirksamkeit Ihres Energiemanagements nachhaltig steigern können.
Internes Audit
Im Rahmen eines internen Voraudits zur ISO 50001, das auf das anschließende externe Zertifizierungsaudit vorbereitet, überprüfen die Energiemanagementbeauftragten von Hüttl & Vierkorn die Konformität Ihrer Unterlagen mit den Anforderungen der Norm. Die Dokumentenprüfung liefert ihnen wertvolle Hinweise, welche Prozesse, Unterlagen und Verfahrensanweisungen noch umstrukturiert werden sollten, beziehungsweise noch optimiert werden sollten.
Management Review & Berichtswesen
Das Management Review, auch als Managementbewertung bezeichnet, ist eine regelmäßige und systematische Überprüfung der Wirksamkeit des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 durch die oberste Leitung, wie beispielsweise die Geschäftsführung. In diesem Prozess wird die Organisationsleitung über den aktuellen Status des Systems, die durchgeführten Maßnahmen und die gesetzten Ziele informiert. Außerdem werden mögliche Engpässe aufgezeigt und auf den Bedarf an zusätzlichen Mitteln und Ressourcen hingewiesen.
Als externe Energiemanagementbeauftragte übernehmen wir die Vorbereitung des Berichtswesens gemäß den Normanforderungen und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Durchführung und Präsentation der Ergebnisse.
Begleitung externes Audit
Die Energiemanagementbeauftragten und Energiemanager von Hüttl & Vierkorn sind selbst zertifizierte und zugelassene Energieauditoren. Wir unterstützen Sie gerne bei externen Zertifizierungsaudits, überprüfen Ihre Dokumente im Vorfeld auf Normenkonformität und begleiten Sie während des gesamten Auditprozesses.
Alles was sie über DIN EN ISO 50001 wissen müssen
In diesem Whitepaper geben unsere Experten einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des Energieeffizienzgesetz, der EnSimiMaV, des Gebäudeenergiegesetz und der Richtline zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und in welchem Umfang diese für ihr Unternehmen/Organisation Gültigkeit haben.
Auch die damit verbundenen Verpflichtungen für ihr Unternehmen/Organisation zur Einhaltung der Vorgaben werden hergeleitet und Schnittmengen aus mehreren verpflichtenden Anforderungen zusammengeführt.
In diesem Whitepaper erfahren Sie u.a. wann Sie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen dürfen, welche Meldepflichten sie erwarten, wer ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein softwaregestütztes Gebäudeleitsystem nachrüsten muss und wie sie die erhobenen Informationen im Rahmen der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nutzen können.
Alles was sie über DIN EN ISO 50001 wissen müssen
Was sind die Vorteile eines externen Energiemanagementbeauftragten (EnMB)?
1. Unabhängige und objektive Perspektive
Ein externer Energiemanagementbeauftragter bringt eine neutrale Sichtweise in das Unternehmen ein, da er nicht in interne Strukturen oder politische Spannungen eingebunden ist. Dadurch kann er objektiv bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.
2. Spezialisiertes Fachwissen
Externe Beauftragte sind oft Experten in ihrem Fachgebiet und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus verschiedenen Unternehmen und Branchen. Sie bringen aktuelles Wissen über gesetzliche Vorschriften, Best Practices und Branchentrends mit. Die externen Managementbeauftragten von Hüttl & Vierkorn sind spezialisiert auf die Bereiche Energie, Umwelt und Informationssicherheit.
3. Kostenersparnis
Die Beauftragung eines externen Energiemanagementbeauftragten kann kosteneffizienter sein, da keine dauerhafte Anstellung erforderlich ist. Unternehmen zahlen nur für den tatsächlich geleisteten Einsatz, ohne langfristige Personal- oder Fortbildungskosten.
4. Kündigungsschutz
Betriebsbeauftragte, wie etwa Sicherheits-, Umwelt- oder Datenschutzbeauftragte, genießen häufig einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz ist gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass sie ihre Aufgaben unabhängig und ohne Angst vor Benachteiligung oder Kündigung ausüben können. Im Folgenden wird erläutert, wie dieser besondere Kündigungsschutz ausgestaltet ist und welche Gründe dafür bestehen:
Rechtsgrundlage
Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsbeauftragten ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, die je nach Art des Beauftragten variieren. Zum Beispiel:
Sicherheitsbeauftragte: Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Regelungen der Berufsgenossenschaften.
Datenschutzbeauftragte: Nach § 6 Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Umweltbeauftragte: Entsprechend den Bestimmungen des Umweltrechts (z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG))
Immissionsschutzbeauftragte: Nach § 55 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genießen auch diese Beauftragten einen besonderen Schutz vor ordentlicher Kündigung.
5. Schutz vor Abberufung
Betriebsbeauftragte können in der Regel nicht ohne triftige Gründe von ihrer Funktion entbunden werden. Die Abberufung darf nicht willkürlich erfolgen und ist nur dann zulässig, wenn wesentliche Gründe vorliegen, wie z. B. grobe Pflichtverletzungen oder eine massive Störung des Vertrauensverhältnisses. Dies schützt die Unabhängigkeit und Effektivität der Beauftragten in ihrer Rolle.
6. Flexibilität
Ein externer Beauftragter kann je nach Bedarf und Projektumfang flexibel eingesetzt werden. Unternehmen können so gezielt auf Fachwissen zurückgreifen, ohne eigene Ressourcen dauerhaft zu binden.
7. Entlastung interner Ressourcen
Die Auslagerung dieser Aufgaben entlastet interne Mitarbeiter, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Gleichzeitig werden wichtige Managementaufgaben durch den externen Beauftragten professionell und zuverlässig umgesetzt.
8. Fokus auf Ergebnisse
Externe Beauftragte arbeiten ergebnisorientiert und sind häufig daran interessiert, konkrete Verbesserungen zu erzielen. Ihr Erfolg hängt von der Zufriedenheit des Unternehmens ab, was Anreize für eine hohe Effizienz schafft.
9. Aktualität in gesetzlichen Anforderungen
Externe Beauftragte halten sich kontinuierlich über neue Gesetze, Vorschriften und Normen auf dem Laufenden und können Unternehmen dabei unterstützen, stets compliant zu bleiben.
10. Frischer Wind und innovative Ideen
Durch den regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Unternehmen bringen externe Beauftragte oft neue, innovative Ansätze und Lösungen mit, die in der eigenen Organisation möglicherweise noch nicht in Betracht gezogen wurden.
11. Minimierung interner Konflikte
Da der externe Beauftragte unabhängig ist, kann er sensible Themen wie Nicht-Konformitäten oder Optimierungsmaßnahmen ansprechen, ohne in interne Konflikte oder politische Interessenslagen verwickelt zu werden.
Erweiterte Aufgaben eines externen Energiemanagementbeauftragen
Die Energieauditoren, Energiemanagementbeauftragten und Energieberater von Hüttl & Vierkorn bringen vielseitiges Fachwissen mit, das über die grundlegenden Anforderungen eines Energiemanagementsystems hinausreicht. Dieses Wissen kann bei Bedarf flexibel und gezielt eingesetzt werden, um ihre Organisation bedarfsgerecht und aus einer Hand optimal zu unterstützen.
Energiemanagement-Softwareauswahl
Die Energiemanagementsoftware-Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) enthält zahlreiche Softwareanbieter zur Einführung von softwaregestützten Energiemanagementsystemen. Ebenso vielfältig wie die Liste der Anbieter sind die Bezeichnungen der verschiedenen Softwarelösungen im Bereich Energiemanagement.
Welche Software ist die richtige für Ihr Unternehmen?
Diese Frage sollte sich nach den aktuellen und zukünftigen Anforderungen Ihres Unternehmens richten. Die Bedürfnisse und Anforderungen variieren stark von Unternehmen zu Unternehmen. Während einige Firmen behördliche Verwaltungsaufgaben oder den Energieeinkauf auf Basis von Erhebungsdaten steuern, liegt der Fokus bei anderen auf der Überwachung oder sogar der intelligenten Steuerung energieintensiver Prozesse.
Das BAFA selbst weist darauf hin, dass die Liste der Softwareprodukte weder einen vollständigen Überblick über alle verfügbaren Lösungen bietet, noch eine Garantie für deren Leistungsfähigkeit darstellt. Sie ist daher nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage bei der Auswahl der passenden Software zu verstehen.
CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ ist die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche im Jahr 2022 novelliert wurde und seit 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Zweck der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist, Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen aber auch über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt herzustellen. Bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU müssen bereits seit einigen Jahren über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Diese Berichtspflicht wird nun durch die CSRD erheblich ausgeweitet.
Gerne beraten wir Sie welche Berichtspflichten für ihre Organisation einschlägig sind, sie die Nachhaltigkeitsziele ihrer Organisation systematisch und softwaregestützt überwachen können und messbare Ziele definieren, um entsprechende Kennzahlen abzubilden.
Gebäudeenergiegesetz
Unser Ingenieurteam berät Sie gerne zu den aktuellen Anforderungen für Nichtwohngebäude, einschließlich Heizungs-, Raumheizungs- und Lüftungsanlagen, Klimaanlagen sowie Systeme für Gebäudeautomation und -steuerung (GA-Systeme). Unsere Ingenieure sind zudem zertifizierte Energieberater für Nichtwohngebäude, und unsere IT-Experten stehen Ihnen bei der Auswahl und Implementierung neutraler, softwaregestützter Gebäudeautomationslösungen unterstützend zur Seite.
BAFA-Energieauditoren
Als zertifizierte BAFA-Energieauditoren sind unsere Ingenieure selbst Energieauditoren und qualifiziert Energieaudits nach DIN EN 16247 durchzuführen.
BAFA-Energieberater
Unsere Ingenieure sind zertifizierte Energieberater in allen Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen der Bundesanstalt für Wirtschaft uns Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wir beraten sie gerne bei Fragen zu Querschnittstechnologien, Elektrifizierung, der ressourcenschonenden Optimierung technischer Anlagen und Maschinen, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, der Integration von Energiemanagement-Software, Mess- und Regeltechnik sowie Sensorik, aber auch Gebäude.
Energieberater für Nicht-Wohngebäude
Unsere Ingenieure sind zertifizierte Energieberater für Nicht-Wohngebäude und beziehen auch Gebäude-Maßnahmen bei der Beurteilung und Qualifizierung geeigneter Energieeffizienzmaßnahmen mit ein.
Energieberater Denkmal
Unsere Ingenieure sind zertifizierte Energieberater für Denkmalimmobilien. Eine Dienstleistung die regelmäßig auch auf persönlicher Ebene von Gesellschafter-Geschäftsführen nachgefragt wird.