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NIS2 Risikomanagement – Meldeverfahren

Überblick, Pflichten und Auswirkungen für Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen, Industriebetriebe, Versorger und Organisationen der öffentlichen Hand bei der Einführung und der fortlaufenden Betreuung von Informationssicherheitsmanagementsystemen nach ISO 27001, TISAX, usw.

Wer ist betroffen?

In Deutschland sind etwa 30.000 Unternehmen und Einrichtungen von NIS2 betroffen. Der Anwendungsbereich wurde deutlich ausgeweitet im Vergleich zur bisherigen KRITIS-Regulierung. Erfasst werden:

  • Besonders wichtige Einrichtungen – vor allem große Unternehmen kritischer Sektoren
  • Wichtige Einrichtungen – insbesondere mittlere Unternehmen
  • Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)
  • Einrichtungen der Bundesverwaltung

Die Einstufung erfolgt primär nach Sektorzugehörigkeit und Unternehmensgröße, teilweise auch unabhängig von der Größe (z. B. Cloud-Anbieter, DNS-Dienste, Telekommunikation).

ALLES, WAS SIE ÜBER NIS 2 WISSEN MÜSSEN

Mit dem NIS 2 Umsetzungsgesetz („The Network and Information Security (NIS) Directive“) erhöhen Deutschland und die EU die Anforderungen an die Informations- und IT Sicherheit von Unternehmen, Organisationen und Betreibern kritischer Infrastrukturen deutlich.

In diesem Whitepaper geben unsere Experten einen Überblick über die Ziele des deutschen und europäischen Gesetzgebers, ein Prüfungsschema, ob ihre Organisation von den Anforderungen betroffen ist, welche Fristen sie treffen, welche Strafen drohen und was sie tun können, um ihre Organisation auf die Anforderungen optimal vorzubereiten.

Sollte ihre Organisation von den neuen gesetzlichen Anforderungen betroffen sein, bietet sich die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystem (z.B. ISO 27001 oder TISAX) als strukturierter und planbarer Lösungsweg an. 

Whitepaper Cover NIS2

Neue Sektoren und erweiterter Geltungsbereich

NIS2 deckt deutlich mehr Wirtschaftsbereiche ab, darunter:

  • Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Finanzwesen
  • Digitale Infrastruktur und digitale Dienste
  • Chemie, Lebensmittel, Abfallwirtschaft, Forschung
  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Weltraum

Neu ist: der Geltungsbereich innerhalb eines Unternehmens ist sehr weit gefasst. Betroffen sind nicht nur produktionsnahe IT-Systeme, sondern sämtliche IT-Systeme und Prozesse, inklusive Büro-IT und unterstützender Systeme.

Zentrale Pflichten für Unternehmen

Das Gesetz verschärft die Sicherheitsanforderungen erheblich. Wichtige Pflichten im Überblick:

1. Risikomanagement & Sicherheitsmaßnahmen

Unternehmen müssen geeignete, wirksame technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, darunter:

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Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte

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Incident- und Krisenmanagement

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Backup- und Wiederanlaufkonzepte

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Lieferketten- und Dienstleister-Sicherheit

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Schwachstellenmanagement

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Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden

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Zugriffskontrollen, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikation

Internationale Standards wie ISO/IEC 27001 bieten Orientierung, sind jedoch meist nicht ausreichend, da NIS2 einen deutlich größeren Geltungsbereich verlangt.

2. Melde- und Informationspflichten

Sicherheitsvorfälle müssen in sehr kurzen Fristen gemeldet werden:

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Erstmeldung: spätestens 24 Stunden nach Entdeckung

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Folgemeldung: innerhalb von 72 Stunden

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Abschlussbericht: innerhalb eines Monats

Das BSI kann zudem Unternehmen verpflichten, Kunden oder Öffentlichkeit zu informieren.

3. Registrierungspflicht

Betroffene Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten beim BSI registrieren und eine ständig erreichbare Kontaktstelle benennen.

4. Nachweise und Prüfungen

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KRITIS-Betreiber: verpflichtende Prüfungen und Nachweise alle drei Jahre

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Andere Einrichtungen: Dokumentationspflichten, Prüfungen und Audits auf Anordnung oder stichprobenartig

Christoph Ernst ISMS Consultant bei Hüttl und Vierkorn

Angebotsanfrage

NIS2 Risikomanagement

Ihr Ansprechpartner Christoph Ernst

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Analyse Ihrer NIS2-Betroffenheit, zur Einführung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und zur Erfüllung Ihrer Registrierungs- und Nachweispflichten.

Rolle des BSI und staatliche Aufsicht

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist zentrale Aufsichts-, Melde- und Durchsetzungsbehörde. Befugnisse:

  • Anordnung von Audits und Prüfungen
  • Verbindliche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
  • Untersagung von Geschäftsleitungen
  • Entzug von Betriebsgenehmigungen

Die Aufsicht erfolgt teilweise gemeinsam mit anderen Behörden, z. B. BBK oder BNetzA.

Sanktionen und Haftung

Verstöße gegen NIS2 können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen:

  • Bis zu 20 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Bußgelder auch für Dokumentations- und Meldeverstöße
  • Persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung im Innenverhältnis
  • Verpflichtende Schulungspflicht für Geschäftsleiter

Verhältnis zu anderen Regelwerken

NIS2 ist eng verzahnt mit weiteren Gesetzen und Standards:

  • KRITIS-Dachgesetz: physische Resilienz kritischer Infrastrukturen
  • DORA: für den Finanzsektor
  • TKG & EnWG: sektorale Umsetzung für Telekommunikation und Energie
  • EU-Implementing Acts: konkretisieren technische Anforderungen verbindlich

Fristen und Umsetzung

  • Inkrafttreten: Dezember 2025
  • Keine Übergangsfristen – Pflichten gelten sofort
  • Registrierung: 3 Monate nach Betroffenheit
  • Umsetzung der Pflichten: unmittelbar
  • Erste Nachweise für KRITIS-Betreiber: ab 2027

ALLES, WAS SIE ÜBER NIS 2 WISSEN MÜSSEN

Mit dem NIS 2 Umsetzungsgesetz („The Network and Information Security (NIS) Directive“) erhöhen Deutschland und die EU die Anforderungen an die Informations- und IT Sicherheit von Unternehmen, Organisationen und Betreibern kritischer Infrastrukturen deutlich.

In diesem Informationsvideo geben unsere Fachexperten einen Überblick über die Ziele des deutschen und europäischen Gesetzgebers, erklären welche Organisationen von NIS 2 betroffen sind, und liefern einen Ausblick welche Anforderungen und Pflichten diese Unternehmen und Einrichtungen erfüllen müssen, welche Haftungsrisiken und Sanktionen damit einhergehen und zeigen strukturierte Lösungsmöglichkeiten auf. 

NIS2 Informationssicherheitsmanagement Hüttl und Vierkorn Informationsvideo

Unterstützung durch Hüttl & Vierkorn Management Consulting

Die Hüttl & Vierkorn Management Consulting begleitet seit Jahren Unternehmen bei der NIS2-Compliance. Unsere Erfahrung umfasst:

  • Analyse der Betroffenheit nach Sektor und Unternehmensgröße
  • Entwicklung individueller Sicherheits- und Risikomanagementkonzepte
  • Unterstützung bei Melde-, Dokumentations- und Prüfpflichten
  • Schulung von Geschäftsleitungen und Mitarbeitenden
  • Praktische Umsetzung der NIS2-Anforderungen in bestehenden IT- und Organisationsstrukturen

Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise, um Compliance-Risiken zu minimieren, Bußgelder zu vermeiden und Ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu stärken. Wir begleiten Sie schrittweise von der Analyse bis zur vollständigen Umsetzung.

Fazit

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gehört zu den weitreichendsten Cybersecurity-Regulierungen in Deutschland. Viele Unternehmen sind erstmals betroffen und müssen ihre IT-Sicherheit, Organisation und Governance grundlegend anpassen.

Frühzeitige Analyse, klare Verantwortlichkeiten und ein strukturiertes Sicherheitsmanagement sind entscheidend, um Compliance-Risiken, Bußgelder und Haftungsfragen zu vermeiden – dabei unterstützt Sie Hüttl & Vierkorn Management Consulting kompetent und praxisnah.