Was wird gefördert / Leistungen
Die „Förderung unternehmerischen Knowhows durch Unternehmensberatungen“ hat zum Ziel, eine konzeptionelle Beratung für Ihr Unternehmen zu unterstützen. Diese Beratung beinhaltet dabei eine konkrete Analyse der gegebenen Situation, eine Schwachstellenanalyse, die Feststellung der Ursachen sowie. darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in Ihrer betrieblichen Praxis.
Gefördert werden hierbei Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen Ihrer Unternehmung, sowie zu Fragen der Einführung oder Anpassung eines Qualitäts- und Umweltmanagementsystems. Zusätzlich können so genannte spezielle sowie besondere Beratungen erfolgen.Spezielle Beratungen können erfolgen zu folgenden Themen:
- Technologie und Innovation
- Auslandmärkte
- Kooperationen
- Mitarbeiterbeteiligung
- Fachkräftegewinnung
- Compliance
- Arbeitsschutz
- Unternehmensübergabe
Besondere Beratungen können erfolgen zu folgenden Themen:
- Umweltschutz
- Beratungen von Unternehmerinnen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Beratungen von Migranten/Migrantinnen
- Integration von Migranten/Migrantinnen
Auszug unserer Leistungen bei „Beratung zur Förderung unternehmerischen Know-hows“
- Marketing- und Vertriebsanalyse
- Optimierung des Personalmanagement
- Controlling und Kostenoptimierung
- Analyse und Konzeptionierung eines Außenauftritts
- Finanzierung und Bankenreporting
- Einführung und Optimierung eines Qualitäts- und Umweltmanagementsystems
Wer wird gefördert / Förderberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe
- Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen
- Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen
- Unternehmen, die einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben (Zusammen mit etwaigen Partner- oder Verbundunternehmen)
- Ausgenommen sind Unternehmen und freie Berufe, bei denen ein Insolvenzgrund besteht bzw. über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren bereits beantragt oder eröffnet worden ist
Wie wird gefördert‚ Finanzieller Umfang
Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten für die externen Beratungsleistungen durch autorisierte Berater in den alten Bundesländern und 75 % in den neuen Bundesländern
Leistungsstufe |
Maximaler Zuschuss |
Gründungen in den alten Bundesländern | 1.500 € |
Gründungen in den neuen Bundesländern* | 1.500 € |
*nicht Berlin aber einschließlich Lüneburg |
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Unsere kompetente Mitarbeiter helfen Ihnen gerne persönlich weiter.