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IT Investition – Steuervorteil nutzen – Energieeffizienz rauf – Gewinn runter

von | Dez. 6, 2022 | IT & OT Security

IT Investition – Steuervorteil nutzen – Energieeffizienz rauf – Gewinn runter

Beratung & Information

Unser Blog ist als redaktionelles Facharchiv zu verstehen und folgt den Grundsätzen von Zeitungs- und Fachartikeln. Die Beiträge werden nicht fortlaufend aktualisiert, sondern bleiben aus Dokumentationsgründen im Archiv bestehen.

In dieser Rubrik stellen wir allgemeine Informationen für Unternehmer bereit. Die Inhalte dienen der Orientierung und geben den Stand zum jeweiligen Veröffentlichungsdatum wieder.

Bitte beachten Sie: Förderquoten, gesetzliche Rahmenbedingungen und technische Entwicklungen können sich jederzeit ändern. Die Beiträge sind daher nicht als verbindliche Beratung, sondern ausschließlich als allgemeine Information zu verstehen.

Für eine individuelle Beratung, die Ihre konkrete Situation und die aktuelle Rechts- und Förderlage berücksichtigt, wenden Sie sich bitte direkt an unser Team. Nehmen sie jederzeit gerne mit uns Kontakt auf.

Energieeffiziente IT-Hard- und Software im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich absetzen.

Mit BMF vom 26.02.2021 hat die Finanzverwaltung Investitionen in energieeffiziente und umweltgerechte Hard- und Software mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 Jahr versehen.

Die begünstigten Wirtschaftsgüter wurden mit Schreiben der obersten Finanzbehörde vom 22.02.2022 konkretisiert.

Begünstigte energieeffiziente und umweltgerechte Eingabegeräte sind:

  • Computer
  • Desktop Computer
  • Desktop-Thin-Clients,
  • Workstations,
  • Externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server)
  • Externe Netzteile
  • Peripheriegerät

Die Ökodesignanforderungen zur umweltgerechten Gestaltung von Computerhardware ergibt sich aus der Kennzeichnungspflicht der Hersteller, wonach die Kennzeichnung der Produktart in den technischen Unterlagen anzugeben ist. Die konkreten Ökodesignanforderungen wurden definiert in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission vom 26. Juni 2013. Diese kategorisiert z.B. Desktop-Computer nach ihrer Anzahl von Prozessorkernen und Systemspeichern. Jeder Kategorie wird anschließend ein max. Gesamtenergieverbrauch zugeordnet, welcher nicht überschritten werden darf. Die Hersteller haben diese Hardwarekomponenten z.B. in den technischen Datenblättern zu kennzeichnen.

HINWEIS:

Mit der Investition in energieeffiziente IT-Hardware wird nicht nur eine beschleunigte Abschreibung für das Unternehmen generiert, sondern langfristig auch zahlreiche Stromkostentreiber aus den Unternehmen entfernt.

Im Rahmen der von Hüttl & Vierkorn durchgeführten Energieaudits stellen wir regelmäßig fest, dass gerade die IT einer der wesentlichen Stromkostentreiber im Unternehmen ist. Energetische Ersatzbeschaffungen sind regelmäßig empfehlenswert und sinnvoll.

Aber Achtung, mache Umweltlogos kennzeichnen Geräte, die den Stromsparkriterien der US-Umweltschutzbehörde und des US-Energieministeriums entsprechen.

Begünstige Ausgabegeräte sind:

  • Beamer
  • Plotter
  • Headsets
  • Lautsprecher
  • Computer-Bildschirme
  • Monitore und Display (dient der Darstellung von Computerdaten)
  • Drucker

Begünstige Software sind:

  • Betriebssoftware
  • Anwendersoftware
  • ERP Software
  • Software für Warenwirtschaftssysteme
  • Software zur Unternehmensverwaltung
  • Software zur Prozesssteuerung

Auch wurde konkretisiert, dass nicht beanstandet wird, wenn im Jahr der Anschaffung oder Herstellung die Abschreibung in voller Höhe vorgenommen wird. Üblicherweise würde das Steuerrecht gem. §7 Abs. 1 S.4 EstG hier eine ratierliche Abschreibung ab dem Anschaffungsbeginn auf einen Zeitraum von 12 Monaten vorsehen.

Haben Sie Fragen zur energetischen Investition in ihre Hardware oder möchten Sie weitergehende Informationen zu Investitionsförderungen von IT Security Projekten in kleinen und mittleren Unternehmen, stehen wir ihnen als Ansprechpartner gerne zu Verfügung.

Christoph Ernst, IT Consultant