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Energieaudit nach 16247-1
Erst die Pflicht, dann die Kür

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten mit dem Energieaudit und sparen bares Geld durch die Umsetzung von Energie-Einsparkonzepten

Huettl und Vierkorn Systemhaus Client Rollout Deployment

Seit 2015 ist gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) jedes als Nicht-KMU klassifizierte Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Bei der Frist zur Umsetzung ist zu beachten, dass ein Unternehmen bei Nachfrage durch das BAFA jederzeit in der Lage sein muss, einen Bericht vorzulegen, der nicht älter als vier Jahre ist. Immerhin wird die Nichterfüllung der Auditpflicht mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet.

Übergeordnetes Ziel ist die Verringerung des Energieverbrauchs. Dazu wird der Energieverbrauch im Gesamten erhoben und den jeweiligen Verbrauchern zuzuordnen. Letztendlich werden somit Verbesserungspotentiale aufgedeckt, dargestellt und bewertet. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, den CO2 Ausstoß in Europa drastisch zu reduzieren.

Das Audit wird dabei in sieben Schritten durchgeführt:

1 Erstkontakt

2 Auftaktbesprechung

3 Erfassung des Gesamtenergieverbrauchs

4 Vor Ort Begehung: Aufnahme der Energieverbraucher weiteren relevanten Daten

5 Analyse der gesammelten Daten

6 Berichterstellung

7 Abschlussgespräch

Sollten Sie sich selbst nicht sicher sein, ob Sie von der Energieauditpflicht erfasst sind oder nicht, beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Bewertung Ihres Unternehmens bzgl. der KMU Grenzen.

Sollten Sie von der Auditpflicht betroffen sein, so gestalten wir das Energieaudit so unkompliziert wie möglich, indem wir das zulässige Muli-Site Verfahren möglichst effizient anwenden.

Seit Mitte Februar 2019 gelten verschärfte Anforderungen an die Energieaudits seitens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Auditbericht wird deutlich umfangreicher als bisher ausfallen und das BAFA behält sich neuerdings vor, bei mangelhaften Energieaudits die Durchführung eines weiteren Energieaudits durch eine andere Person zu verlangen.

Dank unserer Gewissenhaftigkeit und Erfahrung wurden die Überprüfungen unsere Energieaudits seitens der BAFA stets ohne Beanstandung gemeistert. Der Beratungsbericht umfasst selbstverständlich alle Angaben, die für die verpflichtende Online-Meldung ihrer Energiedaten notwendig sind, welche wir auf Wunsch auch gerne für Sie durchführen.

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