Energieaudit nach 16247-1
Erst die Pflicht, dann die Kür
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten mit dem Energieaudit und sparen bares Geld durch die Umsetzung von Energie-Einsparkonzepten
Seit 2015 ist gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) jedes als Nicht-KMU klassifizierte Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Bei der Frist zur Umsetzung ist zu beachten, dass ein Unternehmen bei Nachfrage durch das BAFA jederzeit in der Lage sein muss, einen Bericht vorzulegen, der nicht älter als vier Jahre ist. Immerhin wird die Nichterfüllung der Auditpflicht mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet.
Übergeordnetes Ziel
Übergeordnetes Ziel ist die Verringerung des Energieverbrauchs. Dazu wird der Energieverbrauch im Gesamten erhoben und den jeweiligen Verbrauchern zuzuordnen. Letztendlich werden somit Verbesserungspotentiale aufgedeckt, dargestellt und bewertet. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, den CO2 Ausstoß in Europa drastisch zu reduzieren.
Das Audit wird dabei in sieben Schritten durchgeführt:
Angebotsanfrage Energiemanagementsystem DIN ISO 50001
Ihr Ansprechpartner Dr.-Ing. Sigrid Schwub
Gerne erstellen wir ihnen ein Angebot zur Einführung ihres Energiemanagementsystems und bereiten sie auf den Zertifizierung nach ISO 50001 vor.
Sie wollen ein Energiemanagementsystem in ihrer Organisation/Ihrem Unternehmen einführen?
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung hinsichtlich der Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und umfangreichen Dokumentenvorlagen.
Effizientes Energiemanagement beinhaltet, dezentrale und wichtig: orts- und herstellerneutrale Datenerhebung von Energieversorgungssystemen und Energieverbrauchern zur Bestimmung unternehmensweiter Kennzahlen und Verbesserung ihrer Prozesse.
Wir begleiten Sie beim Aufbau, der kontinuierlichen Verbesserung und der Auditierung ihres Energiemanagementsystems.
Die 7 Schritte
1.
Erstkontakt
2.
Auftaktbesprechung
3.
Erfassung des Gesamtenergieverbrauchs
4.
Vor Ort Begehung: Aufnahme der Energieverbraucher weiteren relevanten Daten
5.
Analyse der gesammelten Daten
6.
Berichterstellung
7.
Abschlussgespräch
Sie wollten regelmäßige Informationen zu diesen Themen?
Wir versenden regelmäßige Newsletter in denen Sie über die neusten gesetzlichen Änderungen informiert werden. Außerdem erhalten Sie Tipps und Tricks zu Förderungen und wie Sie bei der Modernisierung Ihres Unternehmens Geld sparen können.
Sie sind sich selbst nicht sicher, ob Sie von der Energieauditpflicht erfasst sind?
Sollten Sie sich selbst nicht sicher sein, ob Sie von der Energieauditpflicht erfasst sind oder nicht, beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Bewertung Ihres Unternehmens bzgl. der KMU Grenzen. Sollten Sie von der Auditpflicht betroffen sein, so gestalten wir das Energieaudit so unkompliziert wie möglich, indem wir das zulässige Muli-Site Verfahren möglichst effizient anwenden.
Seit Mitte Februar 2019 gelten verschärfte Anforderungen an die Energieaudits seitens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Auditbericht wird deutlich umfangreicher als bisher ausfallen und das BAFA behält sich neuerdings vor, bei mangelhaften Energieaudits die Durchführung eines weiteren Energieaudits durch eine andere Person zu verlangen.
Dank unserer Gewissenhaftigkeit und Erfahrung wurden die Überprüfungen unsere Energieaudits seitens der BAFA stets ohne Beanstandung gemeistert. Der Beratungsbericht umfasst selbstverständlich alle Angaben, die für die verpflichtende Online-Meldung ihrer Energiedaten notwendig sind, welche wir auf Wunsch auch gerne für Sie durchführen.