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BEREITSTELLUNG VON PROZESSWÄRME AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN
Energieeffizienz rauf, kosten runter

Ziel der Energieberatung ist der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

Durchführung der Energieberatung

Unsere Ingenieure sind zugelassene Energieauditoren gem. Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme und haben ihre fachliche Qualifikation zur Erstellung von Energieeffizienzkonzepten nachgewiesen. Sie werden in der Energieauditorenliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) als Fachberater geführt.

Ablauf einer Energieeffizienzberatung zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

A. Evaluation und Machbarkeitsabschätzung

Im ersten Schritt werden alle notwendigen Rahmenbedingungen aufgenommen: Wieviel Heizleistung, welche Vor- und Rücklauftemperaturen, welche Volumenströme werden abgerufen, welche Leitungsquerschnitte liegen vor, welche vorhandenen Installationen wie z.B. Pufferspeicher usw. sind vorhanden, welche Möglichkeiten zum Aufstellort der neuen Heizanlage gibt es, welche Abwärmequellen sind vorhanden, welche Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energien gibt es (z.B. Möglichkeit zur Bohrung für Wärmepumpen), wann (Tag-/Nacht, Winter/Sommer) ist welcher Bedarf an Energie (Strom, Wärme) vorhanden, welche Energieformen werden vom jeweiligen Unternehmen präferiert, was gibt es für Anforderungen an Redundanz und Prozesssicherheit usw.

B. Erstellung Realisierungskonzept zur technische Anlagen- und Gebäudeplanung

Auf Basis der gewonnenen Informationen aus der Evaluation wird ein Sollkonzept erstellt, welches auch aus einer Kombination aus verschiedenen Technologien bestehen kann. Im nächsten Schritt werden verschiedene Varianten (z.B. Hersteller, Wärmepumpenkonzepte usw.) miteinander vergleichen und mit Angeboten der gewünschten Partner hinterlegt, sowie Betriebskosten berechnet. Dabei wird immer das Gesamtkonzept betrachtet, also z.B. die Errichtung einer PV Anlage zur Deckung des Strombedarfs einer Wärmepumpe mit kalkuliert.

 

Die Geschäftsführung erhält damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage sowohl auf technologischer, organisatorischer als auch finanzieller Sicht.

 

 

C. Begleitung Fördermittel- und Finanzierungsanträge

Die Evaluation der technischen Machbarkeit sowie daran anschließende Realisierungskonzepte zur technischen Anlagen- und Gebäudeplanung sind im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Fördermaßnahme als Nebenkosten förderfähige Ausgaben. Die technischen Mindestanforderungen an eine Subventionierung sind identisch mit der Beantragung von zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss bei der KfW Bankengruppe. Unsere Fachberater begleiten Sie regelmäßig bei der technischen Machbarkeitsprüfung, der Erstellung von Realisierungskonzepten, der Antragstellung von Fördermitteln sowie der Erarbeitung notwendiger weiterführender Bankinformationen, wie z.B. Unternehmensplanungen, Kapitaldienstberechnungen, Investition- und Finanzierungsplanungen, usw. In Abhängigkeit von der Investitionssumme erweitert sich das Fachberaterteam bei Bedarf flexibel um Banker und Kaufleute mit langjähriger Berufserfahrung.

D. Projektmanagement / Umsetzungsbegleitung

Wir begleiten ihre energieeffizienten Anlagen-, oder Maschinen-Projekte sowie etwaige Bauvorhaben über alle Leistungsphasen bis zur Fertigstellung, Inbetriebnahme sowie der notwendigen Dokumentation.

Angebotsanfrage Energiemanagementsystem DIN ISO 50001

Ihr Ansprechpartner Dr.-Ing. Sigrid Schwub

Gerne erstellen wir ihnen ein Angebot zur Einführung ihres Energiemanagementsystems und bereiten sie auf den Zertifizierung nach ISO 50001 vor. 

Fördermittel

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Antragsberechtigt sind:

N

Private Unternehmen

N

Kommunale Unternehmen, nicht Kommunen und der unselbstständige Eigenbetriebe

N

Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird

N

Contractoren, die in diesem Merkblatt genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Gut zu wissen: Die Förderung ist ausdrücklich auch für Neubauten geeignet, wobei mind. 50 % der von den geförderten Wärmeerzeugern erzeugte Leistung für Prozesse genutzt werden muss. Auch diese Förderung unterliegt der de-minimis Pflicht, d.h. Unternehmen dürfen innerhalb von 3 Jahren (wobei das aktuelle Wirtschaftsjahr mitzählt) maximal 200.000 Euro Zuschüsse erhalten.

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Referenzbeispiel Energieberatung zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Das Unternehmen hat eine neue Halle gebaut, in welcher ein Trocknungsprozess stattfindet. Die Wärme wird über eine Kombination von Hackschnitzelanlage und Wärmepumpe gedeckt. Während die Wärmepumpe im Sommer die Trocknung dank der errichteten PV-Anlage effizient bewältigen kann, übernimmt diese im Winter die Niedertemperatur-Beheizung der Halle.

Ergebnisdarstellung förderspezifischer Kennzahlen

Investitionen gesamt: 890.000 €

Hackschnitzelanlage: 240.000 €

Wärmepumpen: 340.000 €

Installation: 150.000 €

Steuer- und Regelungstechnik: 160.000 €

 

Förderung: ca. 380.000 €, entspricht rund 43 % der Investitionshöhe