Wir. Unternehmen. Zukunft.

+49 9831 683940

Kurzinformation zum Referentenentwurf des Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz– Klimaschutz-InvPG

von | Jul 19, 2023 | Energie & Umwelt, Management Consulting, Strategie

Kurzinformation zum Referentenentwurf des Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz– Klimaschutz-InvPG

Am 14.07.2023 wurde der Referentenentwurf der Bundesregierung zum Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness bekannt gegeben.

Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es die ökonomischen Belastungen multipler Krisen auf die deutsche Wirtschaft zu hemmen.

Damit einher soll auch die Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere mehr Klimaschutz enthalten sein.

Die Klimaschutz-Investitionsprämie sollen Steuerpflichtige im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes erhalten können, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, LuF sowie freiberuflicher Tätigkeit erzielen.

Begünstigt werden sollen Investitionen in die Anschaffung und Herstellung von neuen, abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie Maßnahmen an bestehenden beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu nachträglichen Anschaffung- oder Herstellungskosten führen. Bemessungsgrundlage ist die Summe der förderfähigen Aufwendungen max. 200.000.000 Euro. Die Klimaschutz-Investitionsprämie soll 15% der förderfähigen Aufwendungen, also max. 30.000.000 Euro betragen. Gezahlt soll die Klimaschutz-Investitionsprämie aus den Einnahmen an Einkommensteuern, bei Körperschaften aus den Körperschaftsteuereinnahmen werden. Die Mindestbemessungsgrundlage je Antrag soll bei 50.000 Euro liegen.

Voraussetzung ist, dass die begünstigen Wirtschaftsgüter in einem Energieeinsparkonzept enthalten sind, das mit Hilfe eines Energieberaters oder Energiemanagers (vorausgesetzt das Unternehmen ist DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziert) erstellt worden ist und die wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit nach DIN EN 16247 iSd. §8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erfüllt.

Alternativ zu einem Energieeinsparkonzept muss es sich um Wirtschaftsgüter handeln, die dazu dienen, die Energieeffizienz des  Anspruchsberechtigen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zu verbessern und die geltenden Unionsnormen übertreffen oder angenommene, aber nicht in Kraft getretene Unionsnormen zu erfüllen, sofern diese spätestens 18 Monate vor Inkrafttreten der Norm durchgeführt und abgeschlossen werden.

Weitere Voraussetzungen sind, die ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung der begünstigten Wirtschaftsgüter in einer inländischen Betriebsstätte.

Unternehmensexterne Energieberater müssen im Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ (Energieaudit) gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systemen zugelassen sein. Die Beratung muss für das beratene Unternehmen hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral sowie technologieoffen erfolgen.

Die Ingenieure der Hüttl & Vierkorn Management Consulting erfüllen bereits heute alle notwendigen Zertifizierungen und sind seit Jahren als Energieauditoren, Energieberater und Energiemanagementbeauftragte für eine Vielzahl an Unternehmen, Banken, aber auch bei Versorgern kritischer Infrastrukturen tätig.

Um von den zukünftigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zeitnah profitieren zu können bietet sich bereits heute die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 an.

Die Durchführung einer Auditierung ist für Großunternehmen, die kein eigenes Energiemanagementsystem betreiben, verpflichtend. Für kleine und mittlere Unternehmen deren Energiekosten jährlich 10.000 Euro übersteigen fördert die BAFA die Durchführung eines Energieaudits mit maximal 6.000 Euro Beraterhonorarzuschuss.  

Ob diese Auditförderung auch nach Inkrafttreten des Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz– Klimaschutz-InvPG  weiter bestehen bleibt ist uns derzeit nicht bekannt.

Aktuell betreut Hüttl & Vierkorn bereits zahlreiche Großunternehmen, Banken aber auch kleine und mittlere Unternehmen, die im Zuge der Energiekrise freiwillig damit begonnen haben, sich Gedanken über die Steigerung ihrer Energieeffizienz in Bezug auf ihrer Gebäude- und Produktionstechnik sowie ihres Fuhrparks zu machen. Damit einher geht regelmäßig auch die Frage nach der zukünftigen Energieversorgung der Organisationen sowie dem kontinuierlichen Energiedatenmanagement.   

Heute ist allerdings davon auszugehen, dass mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zahlreiche Organisationen und Unternehmen ihre Bemühungen noch einmal zusätzlich verstärken werden ein zukunftsfähiges Energieeffizienzkonzept erstellen zu lassen, um von der Investitionsprämie profitieren zu können. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 stellt ein probates Instrument dar, sich im Zuge einer IST-Analyse, einen Überblick über potentielle Energieeffizienzpotentiale innerhalb der Organisation zu verschaffen.

Das Team von Hüttl & Vierkorn besteht aus Ingenieuren, Energieberatern, IT Experten, Bankern und Kaufleuten mit steuerrechtlicher Vorqualifikation. Damit sind wir kompetenter Ansprechpartner von der technischen Machbarkeit, über die digitale Datenauswertung und Systemabsicherung bis hin zur Kommunikation mit Steuerberatern, Behörden oder Banken.

Gerne begleiten wir auch ihre Organisation hin zu einer grünen, digitalen Transformation.

Sie haben Fragen zur Durchführungen eines Energieaudits oder zur Einführung eines Energiemanagementsystems dann stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.