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Neuerung Förderung Energieaudit DIN EN 16247 für KMU mit 6.000 Euro Honorarzuschuss

von | Jul 10, 2023 | Energie & Umwelt

Neuerung Förderung Energieaudit DIN EN 16247 für KMU mit 6.000 Euro Honorarzuschuss

Energieaudit für viele Unternehmen Pflicht

Großunternehmen sind verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Hier gilt die klassische KMU-Definition. Sind die Größengrenzen von 250 Mitarbeiter und ein Umsatz von 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro überschritten ist ein verpflichtendes Audit vorgesehen. Werden diese Größengrenzen unterschritten ist die Durchführung eines Energieaudits freiwillig und unter nachstehenden Voraussetzungen förderfähig.

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

Vermehrt führen wir Energieaudits bei kleinen und mittleren Unternehmen durch. Der Grund für die steigende Nachfrage nach einer systematischen Erfassung von Energieeffizienzpotentialen und einer Optimierung der Energieverbräuche ist auf weltpolitischen Ereignissen zurückzuführen, den Klimawandel sowie dem steigenden Kostendruck.

Ziemlich viele gute Argumente sprechen dafür sich mit dem Energieverbrauch und der Energieversorgungssituation im Unternehmen nachhaltig zu beschäftigen.

Das sehen auch viele kleine und mittlere Unternehmen.

Höhe der Förderung

Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.

Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Ausblick: öffentliche Hand

Anstehende gesetzliche Neuerungen werden aber auch öffentliche Stellen und Organisationen zunehmend dazu verpflichten sich mit der Energieeffizienz zu beschäftigen.

Auszug anstehender gesetzlicher Neuerungen:

EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Entwurf EU-Kommission vom 26.10.2022)

Bis 2025 Energieaudits für alle Anlagen größer 100.00 EW

Bis 2030 Energieaudits für alle Anlagen größer 10.000 EW

Energieeffizienzgesetz Öffentliche Stellen (Gesetzentwurf der Bundesregierung 19.04.2023)

1.000 –3.000 MWh        vereinfachtes Energiemanagementsystem bis 30.06.2026

> 3.000 MWh                    Energiemanagementsystem bis 30.06.2026

Von der Pflicht zur Kür: Weiterentwicklung zum Energiemanagementsystem

Die Alternative zu einem wiederkehrenden Energieaudit ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Auch auf diesem Weg unterstützen Sie unsere Ingenieure und IT Experten. Wir unterhalten Kooperationen mit namenhaften Softwareherstellern, unterstützen bei der Implementierung und laufenden Betreuung bis hin zum Monitoring und der Überwachung technischer Anlagen und Systeme. Softwaregestütztes Energiedatenmanagement kommt sowohl in Industriebetrieben (von der Gebäudeleittechnik über Produktionsprozesse bis hin zur Energieversorgung), als auch bei kommunalen Versorgungsunternehmen zum Einsatz.

Zur IST Aufnahme des Bestandes und zur Definition von Verbrauchern und Erhebungsdaten bietet sich die Durchführungen eines vorgelagerten Energieaudits an, das sukzessive in einen ein nachhaltiges, fortlaufendes Energiemanagement überführt werden kann.

Vorteile eines kontinuierlichen Energiemanagement:

Orts- und geräteunabhängige Verbrauchsdatenerfassung

Historische Abbildung von Zählern, Kostenstellen, usw.

Unternehmensweite Verfügbarkeit von Messdaten

Archivierung von Verbrauchsdaten

Prozessmonitoring und Visualisierung

Zusammenführung in abgesicherten Cloudinfrastrukturen

Die Zukunft setzt neue Anforderungen an Organisationen, hin zu einer grünen, digitalen Transformation.

Dr.-Ing. Sigrid Schwub